|
|
|
Konzeption |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Inhaltsverzeichnis |
|
|
|
|
Wer, woher, warum?
|
Unsere Grundlagen |
|
|
|
1
|
Ursprung & Ausgangspunkt |
|
|
|
2
|
Trägerprofil & Organisationsbasis |
|
|
|
3
|
Selbstverständnis & Leitgedanken |
|
|
|
Worauf, mit wem, wohin? |
Unsere Rahmenbedingungen |
|
|
|
4 |
Kooperation & Vernetzung |
|
|
|
5 |
Recht & Gesetz |
|
|
|
6 |
Adressatenkreis & Zielsetzung |
|
|
|
Wo, wie viel, womit? |
Unsere Strukturvoraussetzungen |
|
|
|
7 |
Team & Personalstruktur |
|
|
|
8 |
Räumlichkeiten & Ausstattung |
|
|
|
9 |
Kosten & Finanzierung |
|
|
|
Was, wie, wodurch? |
Unsere Arbeitsweise |
|
|
|
10 |
Anforderungsprofil & Arbeitsansatz |
|
|
|
11 |
Verfahren & Ablaufschritte |
|
|
|
12 |
Hilfearten & Leistungsinhalte |
|
|
|
13 |
Qualitätssicherung & -entwicklung |
|
|
|
Wann, welche, wieweit? |
Unser Start |
|
|
|
14 |
Realisierung & Ausblick |
|
|
|
15 |
Anhang
Leistungsdefinitionen
Familienpflege
Soziale Gruppenarbeit
Flexible Hilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Elterngruppe Eltern aktiv
Tagesbetreuung
Zeitaufnahme
Lebensraum begleitet |
|
|
|
|
|
|
|
|
Wer, woher, warum? Unsere Grundlagen
1. Ursprung & Ausgangspunkt
Der Wandel, dem seit den neunziger Jahren nahezu alle Felder sozialer Arbeit unterworfen sind, der üblicherweise mit Ökonomisierung und ähnlichen Bezeichnungen umschrieben wird, hat zu weitreichenden Veränderungen, wenn nicht gar Umbrüchen geführt, und dürfte noch längst nicht abgeschlossen sein. Übergreifende Leitidee dieser Veränderungen ist die Anwendung von wirtschaftlichen und qualitativen Grundsätzen, letztlich die Frage nach der Effizienz, wie kann mit knappstem Aufwand der größtmögliche Erfolg erreicht werden. Es wäre müßig, diesen Wandel in dem Sinne zu bewerten, dass man bei Vergleichen mit der guten alten Zeit stehen bleibt. Vielmehr gilt es, den Neuerungen zu begegnen, mit den Anforderungen umzugehen, Veränderungen einzuleiten, ohne die eigenen Grundlagen und Werte aufzugeben. In dem diesbezüglichen Spannungsfeld von Widerstand und Euphorie gibt es allerdings keinen Königsweg für den Schritt in die richtige Richtung. Wie viel Zentralisierung, wie viel Privatisierung, wie viel überörtliche Konzentrierung, wie viel Flexibilisierung, wie viel Hierarchieabbau, wie viel Sozialraumorientierung, wie viel Vernetzung, welche Rechtsform die Antwort auf diese strukturellen Fragestellungen muss unter den gegebenen Umständen gefunden werden.
Wir haben die Beantwortung versucht für ein Arbeitsfeld, bei dem traditionell eher Träger stationärer Einrichtungen im Vordergrund stehen: die Hilfe zur Erziehung und zur Unterstützung von Familien, was hier in Schwerte nun jedoch gezielt unter ambulantem Blickwinkel entwickelt werden soll.
In Schwerte wurde im März 1999 ein Ratsbeschluss zur Strukturentwicklung gefasst, der vorgab, dass im Zuge der Weiterentwicklung sozialraumorientierter Jugend- und Sozialhilfe die Bildung eines Stadt weiten Verbundes freier Träger angeregt und gefördert und Aufgaben von bisher städtischen Diensten dem Verbund übertragen werden sollten.
Für den Bereich der erzieherischen Hilfen waren bereits 1997 Gespräche zwischen der Verwaltung der Stadt Schwerte und einzelnen freien Trägern zum Thema Flexibilisierung und Abstimmung und entsprechende Fragestellungen und Überlegungen zu Jugendhilfekonzepten diskutiert worden. Die Umsetzung eines gemeinsamen umfassenden Modells gelang bis heute trotz unterschiedlicher Bemühungen noch nicht. Allerdings wurden einzelne Vorhaben realisiert, wie z. B. die Ausgliederung der Sozialpädagogischen Familienhilfe beim Jugendamt und Übernahme in freie Trägerschaft.
Die Situation im Jugend- und Familienhilfebereich stellte sich zuletzt so dar, dass nahezu alle ambulanten Hilfen zur Erziehung in Schwerte von verschiedenen freien Trägern vorgehalten wurden. Die jeweiligen Größenordnungen der Angebote sind für den Bereich einer Kleinstadt (ca. 50.000 Einwohner) jedoch relativ gering, so dass die Dienste nur bedingt wirtschaftlich und mit den üblichen fachlichen Standards betrieben werden können. Der Verwaltungs-/ Organisations- und Abstimmungsaufwand erschien sehr hoch, Flexibilität ließ zu wünschen übrig und die Übersichtlichkeit und Eindeutigkeit war nicht immer gegeben.
Hier soll nun durch die Bildung eines Verbundes für den Bereich der ambulanten Erziehungshilfe Aufwand eingespart, fachliche Power gewonnen, das ambulante Versorgungsangebot insgesamt verbessert und stärker an den Kunden orientiert werden. Die drei beteiligten Träger bringen dazu ihre ambulanten Leistungen - Familienpflege, Sozialpädagogische Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit und Flexible Hilfe - ein; sie begründen gemeinsam das Schwerter Netz für Jugend und Familie.
2. Trägerprofil & Organisationsbasis
Beteiligt sind die drei Träger:
CARITAS-VERBAND UNNA
Er ist als eingetragener Verein die vom Erzbischof von Paderborn anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas im Kreis Unna, nimmt als spitzenverbandliche Gliederung entsprechende Funktionen im mittleren und südlichen Kreisgebiet wahr und widmet sich allen Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe, trägt also Angebote im Gesamtspektrum freier Wohlfahrtspflege.
Adressdaten:
Caritas-Verband für den Kreis Unna e.V.
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Tel.: (0 23 03) 2 51 35 0; Fax:(0 23 03) 2 51 35 35; e-Mail: caritas-unna@t-online.de
DIAKONIE SCHWERTE
Sie wird von der Evangelischen Kirchengemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft getragen und entspricht der Gesamtheit diakonischer Arbeit in den zugeordneten Einrichtungen (mit den Schwerpunkten Jugendhilfe, Soziale Hilfen, Altenarbeit). Sie ist Mitglied des Diakonischen Werkes Westfalen und nimmt für das regionale Diakonische Werk im Kirchenkreis Iserlohn (Diakonie Mark-Ruhr e. V.) örtlich spitzenverbandliche Aufgaben wahr.
Adressdaten:
Diakonie der Evangelischen Kirchengemeinde Schwerte
Kötterbachstr. 16, 58239 Schwerte
Tel.: (0 23 04) 93 93 0; Fax:(0 23 04) 93 93 19; e-Mail: info@diakonie-schwerte.de
VSI SCHWERTE
Er ist eingetragener Verein und wurde 1989 von entsprechenden Interessenpartnern als Träger von Jugend- und Resozialisierungshilfe gegründet. In diesen Feldern hat er zunehmend Aufgaben übernommen und sich profiliert. Spitzenverbandlich ist er dem Diakonischen Werk Westfalen angeschlossen.
Adressdaten:
Verein für Soziale
Integrationshilfen Schwerte e. V. (VSI)
Kötterbachstr. 16, 58239 Schwerte
Tel.: (0 23 04) 1 49 94; Fax: (0 23 04) 93 93 19; e-Mail: vsi@schwerte.de
Sie haben sich mit interner Quote von je ein Drittel zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, dem Schwerter Netz für Jugend und Familie, zusammengeschlossen. Nach dem Gesellschaftsvertrag verfolgt die Gesellschaft folgende Zwecke:
a)der gemeinsame Betrieb des Dienstes der ambulanten Erziehungshilfe sowie weiterer pädagogischer bzw. Familienfördernder Angebote,
b)die Fortentwicklung des Verbundes der Träger der Jugend- und Familienhilfe in Form einer verbindlichen Vernetzung,
c)die weitere Kooperation im Arbeitsfeld der Jugend- und Familienhilfe,
d)das Aufgreifen von darüber hinaus gehenden Arbeitsfeldern bei Bedarf, wenn diese die Jugend- und Familienhilfe ergänzen.
3. Selbstverständnis & Leitgedanken
Das Schwerter Netz für Jugend und Familie versteht sich als eine nach außen offene Organisation, die den Menschen in seinen sozialen Bezügen sieht und sich an seinen Lebenslagen orientiert. Dabei gilt dem Umfeld, der Nachbarschaft, den Gruppen und Cliquen, den Schulen, Vereinen und Verbänden, dem Stadtteil ein besonderes Augenmerk. Wir leisten einen Beitrag dazu, Benachteiligungen zu vermeiden, abzubauen und positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen" (§ 1 KJHG), indem wir
► auf christlicher Grundlage in diakonischem bzw. caritativem Sinne handeln, die unser Menschenbild bestimmt und uns auf entsprechende Werte für das Miteinander, den Umgang mit den Kindern und Familien und auf Ziele für das Verhalten untereinander verpflichtet. Im Mittelpunkt steht dabei das Annehmen eines jeden einzelnen, so wie er ist und wo er steht;
unseren Erziehungs- und Betreuungsauftrag unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit verstehen und Angebote für Körper, Geist und Seele in den Alltag einbauen;
► nicht bei den Defiziten, sondern den Ressourcen der jungen Menschen bzw. Familien ansetzen, ihnen mit Offenheit, Vertrauen und Achtung begegnen, ihre Stärken sehen, fördern und loben, mit ihren Schwächen liebevoll bzw. akzeptierend umgehen;
► Auffälligkeiten und Schwierigkeiten von jungen Menschen nicht als Fehlverhalten begreifen, dessen Ursache im Kind bzw. Jugendlichen liegt, sondern als Botschaft und Hilferuf, der auf Störungen oder unhaltbare Zustände in seinem Lebensraum hinweist und uns auffordert, sein soziales Umfeld in unser Handeln einzubeziehen;
► Probleme, Verhalten, Defizite in Familien im Kontext ihrer persönlichen, sozialen, biografischen Bezüge und ihrer aktuellen Mitwelt sehen und unsere Arbeit an diesen Bedarfslagen ausrichten;
► für das Wohl und die Unversehrtheit des Kindes bzw. des jungen Menschen einstehen und einen schützenden Rahmen bieten;
► in unserem professionellen Handeln ausgewogen menschliche und fachliche Kompetenzen zum Ausdruck bringen;
► zwar wirtschaftlich handeln, aber ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen und selbstlos tätig sind.
Worauf, mit wem, wohin? Unsere Rahmenbedingungen
4. Kooperation & Vernetzung
Die Bildung einer Verbundgesellschaft könnte vordergründig die Betrachtungsweise nahe legen, die Netzwerkstruktur nach Beteiligten an der Gesellschaft einerseits und Außenstehenden andererseits zu unterscheiden. Genau diese Perspektive soll jedoch nicht dominieren. Die Zusammenführung bestimmter Leistungen der Träger in eine Gesellschaft ein Vorgang, den wir als Kernorganisation bezeichnen wollen ist zwar unter funktionalen Aspekten geboten, stellt aber eher einen Anfang und keineswegs das Ende von weitergehenden kooperativen Aktivitäten dar. Die Qualität der Arbeit wird auch davon bestimmt, inwieweit es allen Akteuren gelingt, ein koordiniertes Zusammenwirken im Sozialraum zu erreichen.
Das Schwerter Netz soll und will seine Angebote im Verbund mit den Diensten und Einrichtungen erbringen, die andere Leistungen nach §§ 27 ff KJHG vorhalten oder unmittelbar mit Familienhilfe/ -förderung beschäftigt sind, um unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen eine kostengünstige und auf den jeweiligen Bedarf bezogene Versorgung zu gewährleisten. Das sind in Schwerte insbesondere Familienzentrum der Arbeiterwohlfahrt, Sozial Betreutes Wohnen, Kinderstätte, DRK-Kinderhort, Psychologische Beratungsstelle, Jugendamt, Soziale Dienste der Diakonie, Sozialdienst katholischer Frauen, psychologische bzw. heilpädagogische Praxen. Entsprechende Einrichtungen kann man aus den anderen betreffenden Kommunen nennen. Es gilt, weitere wirksame und geeignete Formen von verbindlicher Kooperation zu entwickeln. Soweit angezeigt, ist auch eine Erweiterung der Gesellschaft selbst denkbar; § 1, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages sieht eine entsprechende Öffnungsklausel vor: Die Gesellschaft kann um weitere Partner erweitert werden, wenn das dem Zweck dient.
Darüber hinaus gehend muss die Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen, Jugendzentren und allen anderen Einrichtungen im Umfeld intensiviert und so aufeinander abgestimmt werden, dass eine optimale Ausschöpfung der Möglichkeiten gelingt.
5. Recht & Gesetz
Die vom Schwerter Netz erbrachten Leistungen haben ihre gesetzlichen Grundlagen vorrangig im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), darüber hinaus in weiteren Sozialgesetzen, wie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und das Bundessozialhilfegesetz. Im Einzelnen geht es um folgende Hilfen:
§ Versorgung von Kindern in Notsituationen - § 20 SGB VIII
§ Hilfe zur Erziehung - § 27 SGB VIII
§ Soziale Gruppenarbeit - § 29 SGB VIII
§ Erziehungsbeistandschaft, Flexible Hilfe - § 30 SGB VIII
§ Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII
§ Tagesgruppe - § 32 SGB VIII
§ Betreute Wohnform - § 34 SGB VIII
§ Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII
§ Hilfe für junge Volljährige - § 41 SGB VIII
§ Inobhutnahme - § 42 SGB VIII
§ Haushaltshilfe, Familienpflege - § 38 SGB V
§ Sozialhilfeleistungen - §§ 11 (3), 39, 68, 70 BSHG
Kostenträger sind dem zu Folge die Jugendämter, Sozialämter sowie in Kooperation mit den Pflegediensten der Gesellschafter die Krankenkassen.
Die ambulanten Erziehungshilfen gemäß §§ 27 ff SGB VIII orientieren sich an der o. g. Leistungspalette, d. h. sie sind entweder unmittelbar den klassischen Aufgaben (§§ 29, 30, 31, 32, 34 ferner auch § 42 SGB VIII) zuzuordnen oder werden in Anlehnung daran entsprechend dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall entwickelt.
An der Entscheidung über die Hilfeleistung und deren Durchführung sind die Sorgeberechtigten und das Kind bzw. der Jugendliche oder junge Volljährige nach § 36 SGB VIII zu beteiligen.
6. Adressatenkreis & Zielsetzung
Die Erziehungs- und Familienhilfen des Schwerter Netzes richten sich - ohne Ansehen von Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft oder Geschlecht - primär an Kinder/ Jugendliche/ junge Volljährige/ Eltern/ Familien mit einem problematischen Hintergrund bzw. in einer besonderen Problemsituation, die die (Entwicklungs-)Aufgaben bzw. (aktuellen) Anforderungen nicht mehr ausreichend allein, ohne professionelle Hilfe bewältigen können.
Ziel des Verbundes ist, die Struktur unterstützender Angebote für den genannten Personenkreis in Schwerte und dem weiteren Einzugsbereich zu festigen bzw. zu stabilisieren, qualitativ zu verbessern und zu vervollständigen. Unter dieser prinzipiellen Vorgabe möchte sich das Schwerter Netz in seiner Arbeit an folgenden vier Rahmenzielen messen lassen, die angestrebt werden:
► Das Schwerter Netz ist eine im Raum Schwerte und Umgebung geachtete und beständig in Anspruch genommene Jugendhilfeeinrichtung, die unter einem klaren Trägerprofil nach fachlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird.
► Erziehungs- und Familienhilfen werden unter Beachtung bzw. Nutzung der Ressourcen im Sozialraum von motivierten Mitarbeitenden des multiprofessionellen Teams vor Ort mit Leistungsarrangements, dem Bedarf im Einzelfall angepasst, durchgeführt.
► Unsere externen Kunden - die jungen Menschen, Familien und Kostenträger - sind bezüglich des Leistungsangebots orientiert und erleben das Schwerter Netz als verlässlichen und vertrauenswürdigen Partner, der auf individuelle Wünsche eingeht und hält, was er verspricht.
► Die Kooperation des Schwerter Netzes im Gefüge des Sozialwesens mit den Jugendämtern, den anderen Akteuren der Jugendhilfe und weiteren relevanten Organisationen ist von gegenseitigem Respekt, beidseitigem Nutzen und konstruktivem Miteinander geprägt.
Wo, wie viel, womit? Unsere Strukturvoraussetzungen
7. Team & Personalstruktur
Das Team setzt sich zusammen aus Fachkräften der Berufsgruppen Pädagogik, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erziehung, Familienpflege, Heilpädagogik und Verwaltung. Außer Haupt- und Nebenamtlichen sind auch Honorarkräfte tätig, die in der Regel den genannten Berufsgruppen angehören bzw. sich in einer diesbezüglichen Ausbildung befinden. Viele Mitarbeitende verfügen neben ihrer fachlichen Ausbildung über zusätzliche Kompetenzen, wie z. B. handwerkliche, sportliche, erlebnispädagogische, musische, kreative Fähigkeiten, die in der Arbeit hervorragend zum Einsatz kommen können.
Das Gesamt-Team - derzeit ca. 20 Mitarbeitende - beschäftigt sich mit übergreifenden und allgemeinen Angelegenheiten sowie der Entwicklung von Standards in der Betreuungsarbeit, wie z. B. Dokumentation, Abläufe, Hilfe-/ bzw. Maßnahmeplanung, Evaluation, Kundenbefragung usw. Für die laufende Fall-/ Betreuungsarbeit teilt sich das Gesamt-Team in 2 bis 3 Klein-Teams, in denen Fallberatung und Supervision stattfindet. Der fachliche Dialog wird durch die Fachkoordination (Leitung) gesteuert bzw. geführt.
Die Mitarbeitenden sind bei den Trägern Diakonie, Caritas-Verband und VSI angestellt; die Fachaufsicht obliegt jedoch einheitlich der Leitung, die Dienstaufsicht der Geschäftsführung der Verbundgesellschaft. Für die Arbeit des Teams und die administrativen Aufgaben gibt es eine Verwaltungsfachkraft.
8. Räumlichkeiten & Ausstattung
Räumlich angesiedelt ist das Schwerter Netz im Roten Haus in der Jägersstraße im Zentrum von Schwerte. Auf drei Etagen stehen unterschiedliche Büro-, Beratungs- und Besprechungsräume mit entsprechenden Nebenräumen (u. a. Teeküche) zur Verfügung. Ebenso gibt es separate Apartments (z. B. 3½-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss) zur Untervermietung an Jugendliche und Heranwachsende (s. Leistungsbeschreibung Lebensraum pädagogisch begleitet’). Soweit diese nicht ausreichen, kann auf entsprechende Möglichkeiten bei externen Vermietern (z. B. GWG) im Stadtgebiet zurückgegriffen werden. Ebenfalls im Schwerter Zentrum können ein weiteres Büro sowie mehrere Gesprächs- und Gruppenräume im Haus der Diakonie genutzt werden.
Die Büro- und sonstige Ausstattung ist insgesamt angemessen und entspricht den Erfordernissen. Die technischen Voraussetzungen für Kommunikation und gute Erreichbarkeit (Mobiltelefone, Anrufbeantworter, Fax-Gerät, E-Mailanschluss) sind vorhanden. Mobilität der Fachkräfte ist auf dem üblichen Wege ausreichend gewährleistet: Dienstfahrräder, 2 Dienstwagen, Privatfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel. Für übergreifende Verwaltungs- und sonstige Aufgaben, wie z. B. Buchhaltung, Personalverwaltung, werden die Ressourcen der beteiligten Träger genutzt.
Adressdaten:
Schwerter Netz für Jugend und Familie
Jägerstr. 5, 58239 Schwerte
Postfach 12 67, 58207 Schwerte; Tel.: (0 23 04) 93 93 -50; Fax: (0 23 04) 93 93 -59
e-Mail: info@schwerter-netz.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 11.00 Uhr erreichbar und jederzeit nach Absprache
9. Kosten & Finanzierung
Die wesentlichen Kosten entstehen durch das pädagogische Fachpersonal, einschließlich der Personalnebenkosten, Fortbildung, Supervision. Hinzu kommen Miet- und Bürokosten, Leitungs-, Verwaltungs- und Regiekosten, Sach- und Reisekosten und ggf. gesondert der Lebensunterhalt des Jugendlichen oder Heranwachsenden. Auf Grundlage der entsprechenden Empfehlungen der Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in NRW wird ein leistungsgerechter einzelfallbezogener Stundensatz bzw. Tagessatz zwischen dem Schwerter Netz und den Kostenträgern vereinbart. Für die SGB V Leistungen gilt der landesweite Abrechnungssatz. Um außerdem sozialraumorientiertes Arbeiten zu ermöglichen, wurde bei der Flexiblen Hilfe für fallübergreifende und fallunspezifische Arbeit in Schwerte eine Pauschale als Sockelbetrag festgelegt.
Die Kosten für den Einzelfall werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Höhe des jeweiligen Vergü- tungssatzes richtet sich nach dem Betreuungsschlüssel, der Betreuungsart sowie der Eingruppierung bzw. dem Anstellungs- bzw. Auftragsverhältnis der Mitarbeitenden. Zurzeit sind für die einzelnen Leistungen noch unterschiedliche Vergütungen bzw. Berechnungsgrundlagen maßgebend. Dies sollte perspektivisch vereinheitlicht werden, wobei ein pauschaliertes, personenunabhängiges Entgelt grundsätzlich bevorzugt wird. Allerdings ist stets zwingende Voraussetzung, dass die Vergütung leistungsgerecht ist und bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Deckung der Kosten gewährleistet.
Was, wie, wodurch? Unsere Arbeitsweise
10. Anforderungsprofil & Arbeitsansatz
Das Kennzeichnende der hier konzipierten ambulanten Hilfen ist, dass die nachfolgend noch beschriebenen Maßnahmen aus einer Hand bzw. von einem Team mit einem breiten Leistungsspektrum angeboten werden. Die Mitarbeitenden haben verschiedene Anstellungsverhältnisse und verfügen über unterschiedliche Qualifikationen, Schwerpunkte, Fähigkeiten, Wissensbestände, etc. (s. o.) und können grundsätzlich in mehreren Bereichen eingesetzt werden. Diese Ressourcenvielfalt macht die Entwicklung passender Leistungsarrangements möglich; auf individuelle Bedarfs- und Bedürfnislagen kann sehr weitgehend eingegangen und Betreuungswechsel bzw. Wechsel der Hilfearten können vermieden werden. Neben der Betreuung der Einzelfälle bzw. Gruppen wird auch fallübergreifende und fallunspezifische Arbeit im Sozialraum geleistet.
Die ambulanten Hilfen sind grundsätzlich niedrigschwellig ausgerichtet und nicht an differenzierte Bedingungen gebunden, setzen aber in der Regel die Feststellung eines erzieherischen bzw. familiären Bedarfs durch einen Kostenträger voraus. Die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Maßnahme und Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen ist wünschenswert, aber nicht unverzichtbare Bedingung; d. h. es werden auch Betreuungen übernommen, die in einem Zwangskontext stehen oder in denen es zunächst darum geht, mit Widerständen zu arbeiten und Motivation zu entwickeln oder zu fördern. Insbesondere in diesen Fällen gilt der Transparenz (des Handelns) und der (Rollen-) Klarheit im Hilfeprozess ein stetes Bemühen.
Die Hilfen umfassen Angebote der Beratung, Begleitung, Betreuung, Unterstützung, Versorgung, Begegnung, Förderung und Bildung; sie sind alltags- und lebensweltorientiert angelegt, umfassen neben der Einzelfall-/ Familienhilfe Aktivitäten im sozialen Umfeld, erlebnispädagogische, themen- und handlungsorientierte Maßnahmen. Aktivierung und Förderung und Hilfe zur Selbsthilfe’ sind in der Ausgestaltung der Hilfe grund- sätzliches Prinzip, bei dem jedoch immer auf die Angemessenheit im Einzelfall geachtet wird, so dass das richtige Maß von schützen, stützen, fördern und fordern zum Tragen kommt. Grundlage jeder Hilfe ist gegenseitiger Respekt und Annahme des jeweils anderen in seiner Situation bzw. Rolle und Funktion; mit wachsendem Vertrauen und Aufbau einer verlässlichen und tragfähigen Beziehung wird Weiterentwicklung, Lernen und Veränderung möglich. Akzeptanz und Beziehungsarbeit haben hohen Stellenwert.
11. Verfahren & Ablaufschritte
In Erziehungshilfefällen werden üblicherweise Betreuungsanfragen von den Jugendämtern bzw. den entsprechend beauftragten freien Trägern an das Schwerter Netz gerichtet. Nach einem ersten Fachgespräch zwischen den professionellen Helfern wird für das Kind/ den Jugendlichen/ die Familie ggf. ein Informations- und Kennenlerngespräch mit einer/m in Frage kommenden Mitarbeiter/in angeboten; bei Bedarf können 1 bis 3 Motivations-/ Kennenlernkontakte in der Familie, in der Gruppe oder in einer Einzelaktivität erfolgen. Wenn sich die Leistungsberechtigten für die Hilfe entscheiden und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt haben bzw. stellen wollen, findet das Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt. Hier erfolgt auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen, Eindrücke und Sichtweisen der Beteiligten die Entscheidung über die Hilfeform und die Vereinbarung der Ziele im Hilfeplan. Obwohl der Hilfeplan verbindlich ist, beinhaltet er kein starres Konzept. Über laufende Reflexion wird sichergestellt, dass die Planung nicht an den Bedarfs- und Bedürfnislagen vorbei geht.
In der Regel wird eine Probephase von 3 Monaten vereinbart; es erfolgt dann eine Prüfung, inwieweit die Maßnahme geeignet und die Zielvereinbarung stimmig ist. Weitere Überprüfungen sind in halbjährlichen, bei der Gruppenarbeit in jährlichen Abständen vorgesehen. Zum Hilfeplangespräch wird ein Bericht über den Betreuungsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Zielerreichung und weiteren Perspektiven vorgelegt, der mit den Leistungsberechtigten abgestimmt ist. Die Hilfe wird beendet, wenn feststeht, dass das Ziel er- reicht wurde oder nicht erreicht werden kann oder einer der Beteiligten die Fortsetzung ablehnt. Die Feder- führung für die Hilfeplanung liegt bei dem jeweils zuständigen Jugendamt.
Soweit Einsätze außerhalb der Erziehungshilfe geleistet werden (z. B. Haushaltshilfe gemäß SGB V) finden die o. g. Verfahrensstandards weniger detailliert Anwendung, auch wenn der Ablauf insgesamt vergleichbar ist. Wesentlicher Unterschied dürfte sein, dass die Abstimmung und Klärung der inhaltlichen Auftragsbedingungen ausschließlich zwischen der Familie und dem Dienstleister erfolgt ohne unmittelbare Hinzuziehung des evtl. Kostenträgers.
12. Hilfearten & Leistungsinhalte
Aus den langjährigen Erfahrungen der betreffenden Träger in der Flexiblen Hilfe, Gruppenarbeit, Sozialpädagogischen Familienhilfe und Familienpflege vor Ort ist der hier konzipierte Verbund des Schwerter Netzes entstanden, mit dem neue Wege in der Erziehungs- und Familienhilfe beschritten und zunehmend flexiblere Hilfeformen entwickelt werden sollen. Dabei gilt stets der Grundsatz der Orientierung am jeweiligen Bedarf.
Trotzdem müssen wir zunächst von den Hilfearten ausgehen, die etabliert sind. Die im Anhang definierten Leistungen
► Familienpflege
► Soziale Gruppenarbeit Kids
► Soziale Gruppenarbeit Youngsters
► Soziale Gruppenarbeit Jungs
► Soziale Gruppenarbeit Trendy Girls
► Flexible Hilfe
► Sozialpädagogische Familienhilfe
► Elterngruppe Eltern aktiv
► Tagesbetreuung
► Zeitaufnahme
► Lebensraum pädagogisch begleitet
sind die derzeit nachgefragten, aktuell bestehenden Angebote für Kinder/ Jugendliche/ junge Volljährige/ Familien.
Ziel und Bemühen wird an dieser Stelle sein, das Angebot regelmäßig zu überprüfen und auf sich verändernde Situationen und Bedarfslagen zuzuschneiden, neue Aufgaben zu formulieren und auf die bzw. mit den bestehenden Hilfeformen abzustimmen.
13. Qualitätssicherung & -entwicklung
Neben den Vorgaben, die intern durch die Gesellschafter festgelegt sind und extern mit den Kostenträgern vereinbart wurden oder auf die der Gesetzgeber verpflichtet, wird die Qualität der Arbeit systematisch und kontinuierlich entwickelt. In diesem Rahmen sind mindestens gewährleistet:
► Fachliche Anleitung, Beratung und Begleitung der Mitarbeitenden, auch in Einzelgesprächen
► Regelmäßige Jahresdienstgespräche, Anlass bezogene Mitarbeitergespräche
► Kollegiale Beratung
► Klausurtagungen, Inhouse-Seminare
► Externe Qualifizierung und Supervision der Mitarbeitenden
► Anwendung von Verfahren zur Zielüberprüfung und Ergebniskontrolle
► Dokumentationsstandards im Blick auf Planung, Verlauf und Auswertung
► Beschwerdemanagement
► Überprüfung und Fortschreibung der Konzeption, Leistungsbeschreibungen und Standards
► Qualitätszirkel
► Mitwirkung in örtlichen und überörtlichen Arbeitsgemeinschaften
Wann, welche, wieweit? Unser Start
14. Realisierung & Ausblick
Der Caritas-Verband Unna, die Diakonie und der VSI Schwerte haben vereinbart, dass der Gesellschafts- vertrag zum 01.10.2003 in Kraft tritt; gleiches gilt für diese Konzeption, die in verschiedenen Ausschnitten und Teilen schon Basis für die Vorüberlegungen war und nun im Zusammenhang vorliegt.
Bleibt zu hoffen, dass sich dieses Konzept als qualifiziert und geeignet erweist und bewährt. Dafür werden wir eintreten, die Gesellschafter, Leitung und Mitarbeitenden des Schwerter Netz für Jugend und Familie. Gelingen hängt aber nicht allein von uns ab; das konstruktive Zusammenwirken mit den Beteiligten im Umfeld ist unverzichtbar. Das wünschen wir uns und darauf setzen wir, im Interesse der jungen Menschen und Familien.
Unna / Schwerte, im Januar 2004
Dr. Bernhard Jungnitz, Vorsitzender
Annette Muhr-Nelson, Diakoniepfarrerin
Norbert Bosse-Plois, Vorsitzender
15. Anhang: Leistungsdefinitionen
► Familienpflege
Die Familienpflege’ übernimmt in besonderen Belastungssituationen von Familien die Organisation bzw. Weiterführung des Haushalts, die Pflege kranker Personen und stellt die Betreuung und Versorgung der Kindern sicher, so dass das Familienleben nach Überwindung der Notsituation wieder wie gewohnt weiter gehen kann.
► Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit’ ist ein Angebot der Erziehungshilfe für schulpflichtige Kinder und Jugendliche. In der Gruppe wird eine besondere Möglichkeit geschaffen, die Entwicklung der jungen Menschen vorrangig durch soziales Lernen zu fördern. Unter kontrollierten, aber sehr alltagsnahen, natürlichen Bedingungen werden neue Erfahrungen gemacht. Dabei stehen der Kontakt bzw. die Beziehung des einzelnen zu anderen sowie das gemeinsame Tun im Mittelpunkt. In dieser Situation erleben die Teilnehmer die pädagogischen Kräfte nicht nur in ihrer funktionalen Rolle, sondern auch als Vorbild und Identifikationsfigur. Die praktische Gestaltung des Angebots erfolgt zeitlich begrenzt auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes, d.h. gesprächs- und erfahrungs- und erlebnisorientiert.
Die aktuellen Gruppen für Kinder von 7 bis 9 Jahren, Jungen von 7 bis 9 sowie von 12 bis 14 Jahren und Mädchen von 12 bis 14 Jahren werden unter dem Titel
Kids
Youngsters
Jungs
Trendy Girls
angeboten.
► Flexible Hilfe
Die Flexible Hilfe’ ist ein Angebot der ambulanten Erziehungshilfe, das für junge Menschen individuelle pädagogische, nach dem Bedarf ausgerichtete Betreuung und Begleitung bietet. Der Auftrag besteht in der Bearbeitung schwieriger Lebenssituationen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Familien. Die Betreuung zielt sowohl auf akute Konflikt- als auch längerfristige Problemlösung, setzt auf Stärkung vorhandener Ressourcen, bindet das Lebensfeld der zu Betreuenden mit ein und hat aufsuchenden Charakter.
► Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe’ ist eine aufsuchende ambulante Hilfeform, die Familien bei der Organisation ihres Alltags, der Bewältigung der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen praktisch unterstützt, berät, betreut und begleitet. Die Arbeit findet in der Regel mit der gesamten Familie, in deren Haushalt und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds statt.
► Elterngruppe Eltern aktiv
Eltern aktiv’ ist ein Gruppenangebot, in dem Mütter bzw. Väter für die Bewältigung der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben in ihren Familien Anregung, Beratung und Unterstützung erhalten. In der Gruppe wird eine besondere Möglichkeit des Austausches geschaffen, und unter kontrollierten, aber sehr alltagsnahen, natürlichen Bedingungen werden neue Erfahrungen gemacht, Ideen entwickelt, verändertes Verhalten eingeübt und Fähigkeiten gestärkt und trainiert.
► Tagesbetreuung
Die Tagesbetreuung’ ist ein teilstationäres Angebot der Erziehungshilfe, das Schulkinder integrativ in einer großen altersgemischten Gruppe nach dem GTK tagsüber jeweils von montags bis freitags betreut. Sie bietet eine zeitlich begrenzte Arbeitsform im Kontext der Familie, in der Kind und Eltern die Möglichkeit der Aufarbeitung ihrer Probleme durch fachliche Begleitung haben. Die Aufgabe umfasst neben der Regelversorgung (Betreuung, Bildung, Erziehung) der Kinder in einer familienähnlich strukturierten Gruppe, insbesondere die gezielte Förderung der Entwicklung durch soziales Lernen und handlungs- und erlebnisorientierte Angebote sowie intensive schulische Begleitung und die Arbeit mit dem familiären Bezugssystem. Der Verbleib des Kindes in seiner Familie soll gesichert werden.
► Zeitaufnahme
Die Zeitaufnahme’ ist ein niedrigschwelliges, flexibles Angebot der Erziehungshilfe, das in entsprechenden Krisen- und Konfliktfällen mit Minimalaufwand den vorläufigen vorübergehenden räumlichen Aufenthalt und Verbleib junger Menschen gewährleistet. Sie stellt keine besonderen Voraussetzungen an die Betroffenen, kann auch kurzfristig für ein Unterkommen sorgen, ist in der Regel jedoch nicht auf längere Dauer angelegt und bietet keine umfassende Betreuung.
► Lebensraum pädagogisch begleitet
In dem Pädagogisch begleiteten Lebensraum’ werden Jugendliche und junge Volljährige in einer für diesen Zweck bereit gestellten Räumlichkeit oder einer eigenen Wohnung in allen Fragen ihrer persönlichen Entwicklung beraten, begleitet und praktisch unterstützt, so dass sie eigenständig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie bzw. einer Einrichtung zurecht kommen und sich ihren Lebensraum aufbauen können.
Für die oben definierten Angebote bestehen ausführliche Leistungsbeschreibungen mit Angaben zu:
1.Art und Inhalt
2.Rechtliche Grundlagen
3.Zielgruppe
4.Bedarfslage der Kunden
5.Zielsetzung
6.Beschreibung der Tätigkeit
7.Qualitätsstandards
8.Kosten
Diese Leistungsbeschreibungen können bei Interesse und Bedarf im Schwerter Netz angefordert werden. |
|
|
|
|
|
|
|