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Fachberatung “Kindesschutz” nach §§ 8a und 8b SGB VIII

Die Fachberatung richtet sich an Personen, die beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben und Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten; sie beinhaltet Beratung und Hilfe bei der Einschätzung möglicher Risiken bzw. Gefährdungen eines Kindes und der Entwicklung bzw. Planung entsprechender Handlungsschritte. Hinweise und Informationen werden gemeinsam bewertet und eingeschätzt, es wird geklärt, wie Eltern und Kind/ Jugendlicher einbezogen werden können und auf Hilfen hingewirkt werden kann, und das weitere Vorgehen wird geplant.

Der Steckbrief

Einsatz

Wenn Anhaltspunkte auftreten, die auf die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen schließen lassen, haben die Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzte, Tagesmütter, usw.) Anspruch auf die Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft und können diese hinzuziehen.

Zeitlicher Aufwand

Je nach Komplexität und Gefährdungsmomenten kann eine erste Einschätzung und Beratung zwischen ein und drei Terminen, die jeweils bis zu 90 Minuten dauern, in Anspruch nehmen.

Ort

Die Beratung kann in Räumen der Beratung suchenden Einrichtung oder denen des Schwerter Netzes stattfinden.

Fachberatung “Kindesschutz” in der Praxis

Frau B. aus der Kindertageseinrichtung beschreibt den Beratungsprozess: „Das war sehr hilfreich. Ich wusste nicht sicher, ob das, was ich erlebt habe schon Kindeswohlgefährdung war. Wie es weitergehen sollte, war mir auch nicht klar. Ich hab in der Beratung Orientierung erfahren und auch Sicherheit, dass die Eltern mit ins Boot gehören und wie wir sie dahin bekommen. Das ist gelungen, und die Eltern waren dankbar, dass wir sie offen angesprochen haben. Und so konnte auch eine Lösung gefunden werden.“